Praxis Kledering
Dr. med. univ. Bernhard Zederbauer

Führerscheinuntersuchung

Gutachten gemäß §34 FSG


Da die „Führerscheinuntersuchung“ keine medizinisch notwendige Heilbehandlung ist, ca 20 Minuten Zeit in Anspruch nimmt, und um Wartezeiten zu vermeiden, darf ich Sie höflich ersuchen, sich dafür einen Termin außerhalb der regulären Ordinationszeiten zu vereinbaren.

Meine Assistentinnen und ich stehen Ihnen dafür gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.

GRUNDLEGENDES

Um die Amtsärzte zu entlasten und die Wartezeiten auf einen Termin zu verkürzen, dürfen seit einigen Jahren speziell geschulte und vom Landeshauptmann dafür zu „Gutachtern gemäß §34 FSG (=Führerscheingesetzt)“ bestellte Ärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin bei bis auf wenige Ausnahmen sonst Gesunden Gutachten über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges ausstellen.

Gleich vorweg, damit ich die Führerscheinuntersuchung bei Ihnen überhaupt positiv abschließen darf, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:


  • Sie dürfen in den letzten 5 Jahren NICHT Patient bei mir gewesen sein, d.h., die E-Card darf nicht als sog. „Regelfall“ gesteckt worden sein. (Eine vertretungsweise Konsultation stellt hingegen kein Problem dar, wenn z.B. Ihr Hausarzt auf Urlaub war und dergleichen). NACH der Führerscheinuntersuchung dürfen Sie jedoch gerne als Patient zu mir kommen.
  • Sie dürfen nicht an einer chronischen Erkrankung leiden, wie z.B.
  • Anfallsleiden, Epilepsie
  • Asthma
  • Bluthochdruck, der schlecht/nicht eingestellt ist
  • Chronische obstruktive Lungenerkrankungen
  • Demenzerkrankungen
  • Diabetes
  • Einäugigkeit
  • Fehlende oder verkürzte Gliedmaßen
  • Fehlsichtigkeit >5 Dioptrien und andere schwerwiegende Beeinträchtigungen des Sehvermögens
  • Funktionelle Einäugigkeit
  • Herzfehler
  • Herzinfarkt
  • Herzkreislauferkrankungen
  • Herzrhythmusstörungen
  • Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis
  • Lähmungen
  • Lungenembolie
  • Neurologische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen incl. Depressionen
  • Suchterkrankungen incl. Alkoholabhängigkeitssyndrom
  • Taubheit, starke Hörminderung
  • Tumorleiden
  • Wenn Sie ein Hörgerät tragen oder bräuchten
  • Wenn Sie körperbehindert sind
  • Zustand nach Schlaganfall
  • (NICHT davon betroffen wären z.B. Zustand nach Verletzungen, welche folgenlos abgeheilt sind wie etwa gut verheilte Knochenbrüche, Zustand nach Blinddarmoperation oder Mandeloperation im Kindesalter, Zustand nach Kniearthroskopie, Meniskus-OP, Kreuzband-OP, Kinderkrankheiten udlg)
  • Sie dürfen KEINE Medikamente regelmäßig einnehmen, welche Ihre Verkehrstüchtigkeit eventuell beeinträchtigen könnten.


Trifft einer der oben genannten Punkte auf Sie zu, müßte ich Sie auf jeden Fall zum Amtsarzt schicken – Sie könnten sich also einen Weg ersparen, wenn Sie sich gleich einen Termin beim Amtsarzt vereinbaren.

Fällt das Gutachten bei mir negativ aus, weil Sie z.B. an einer bis dato bei Ihnen noch nicht diagnostizierten Krankheit leiden wie z.B. Bluthochdruck oder Diabetes, oder einer der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft und Sie dies im Fragebogen angeben, ist das noch kein Grund, nicht etwa doch einen Führerschein zu bekommen – Sie müssen sich dann jedoch von einem hierfür noch besser ausgebildeten Amtsarzt untersuchen lassen, welcher Sie dann in dem Fall eventuell auch noch zu einem – oder mehreren – Fachärzten zur weiteren Abklärung überweisen darf. Ich dürfte das im Falle der Führerscheinuntersuchung nämlich nicht – zu einem Facharzt zwecks Beurteilung einer eventuellen Fahr(un)tauglichkeit überweisen darf NUR der Amtsarzt!!

Sollte also bei meiner Begutachtung irgendetwas auffällig sein, müßte ich Sie umgehend zum Amtsarzt überweisen, welcher Sie dann z.B. zum Internisten, Augenarzt, Neurologen schickt. Gibt dieser dann sein OK, gibts dies zumeist auch der Amtsarzt, aber eventuell gibt es Auflagen wie z.B. Befristungen der Fahrerlaubnis oder Verwendung eines speziell angepassten Fahrzeuges udgl.

Die Kosten für das Gutachten wären für Sie die Gleichen - ob Sie zuerst zu mir kommen oder gleich einen Termin beim Amtsarzt wahrnehmen: Im Falle eines negativen Gutachtens meinerseits, halbieren sich die Kosten der Untersuchungsgebühr jeweils – sie zahlen dann also bei mir die Hälfte und auch beim Amtsarzt, sodaß die Kosten gleich bleiben. Es können lediglich noch Honorare für etwaige erforderliche Facharztkonsultationen hinzukommen.


ABLAUF

Die „Führerscheinuntersuchung“ gliedert sich im Wesentlichen in 3 Teile:


1) DIE ANAMNESE, D.H. KRANKENGESCHICHTE

Sie bekommen – auf der Rückseite des Untersuchungsprotokolls- einen Fragebogen über Ihre bisherige Gesundheit; dieser ist anzukreuzen bzw auszufüllen, danach führe ich mit Ihnen darüber ein Gespräch, auch um mir ein Bild von Ihnen, Ihrer Gesundheit und Ihren geistigen und kognitiven Fähigkeiten zu machen.


2) DIE KLINISCHE UNTERSUCHUNG

Ich untersuche Sie von Kopf bis Fuß – ich prüfe die Lichtreaktion der Augen, schaue in Ohren, Mund-Rachenraum, höre auf Herz und Lunge, taste den Bauch ab, klopfe die Wirbelsäule ab, prüfe Beweglichkeit und Kraft sowie Reflexe der Arme und Beine, lasse Sie Koordinationstests wie den Rhomberg-Stehversuch, den Fingernaseversuch und den Ferse-Schienbeinkanteversuch, mache einen sog. „Flüstertest“, um Ihr Hörvermögen zu prüfen (sie sitzen mit dem Rücken zu mir und ich flüstere Ihnen aus 2m Entfernung zu, Sie müssen wiederholen), messe Ihren Blutdruck und die Herzfrequenz, danach wird Ihre Körpergröße gemessen und Ihr Körpergewicht gewogen – last, but not least folgt der Sehtest aus 6m Entfernung.


3) DER ABSCHLUSS DES GUTACHTENS

Die Papiere werden fertig gemacht und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Fällt das Gutachten positiv aus, verbleibt ein Exemplar in unseren Akten, ein Original erhalten Sie zur Vorlage bei der Behörde.

Fällt das Gutachten leider negativ aus, verbleibt das Original bei mir, Sie erhalten eine Überweisung zum Amtsarzt, und das Ergebnis wird – dies ist Vorschrift – umgehend an die Behörde weitergeleitet. (Weitergeleitet wird lediglich das Ergebnis – etwaige Diagnosen unterliegen natürlich der Schweigepflicht, und gehen NUR den Amtsarzt etwas an).

Den Amtsarzt dürfen Sie frei wählen; es empfiehlt sich jedoch derjenige im Heimatbezirk – falls man öfter vorgeladen wird.


KOSTEN

Die „Führerscheinuntersuchung“ ist keine medizinisch notwendige Untersuchung oder Heilbehandlung und somit eine reine Privatleistung, welche die Krankenkasse NICHT bezahlt.

Für das Gutachten gem. §34FSG wird eine von der Behörde vorgegebene Gebühr verrechnet.


DIESE BELÄUFT SICH AUF

  • Für Erstuntersuchungen für die Führerscheingruppe 1 (A,B) €35,-
  • Für Erstuntersuchungen für die Führerscheingruppe 2 (C, C/E, D, D/E) €50,-
  • Für Folgeuntersuchungen für die Gruppe 2 €30,-
  • Fällt die Untersuchung negativ aus, wird für Sie jeweils die Hälfte des o.g. Betrages fällig.


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