ABLAUF
Die „Führerscheinuntersuchung“ gliedert sich im Wesentlichen in 3 Teile:
1) DIE ANAMNESE, D.H. KRANKENGESCHICHTE
Sie bekommen – auf der Rückseite des Untersuchungsprotokolls- einen Fragebogen über Ihre bisherige Gesundheit; dieser ist anzukreuzen bzw auszufüllen, danach führe ich mit Ihnen darüber ein Gespräch, auch um mir ein Bild von Ihnen, Ihrer Gesundheit und Ihren geistigen und kognitiven Fähigkeiten zu machen.
2) DIE KLINISCHE UNTERSUCHUNG
Ich untersuche Sie von Kopf bis Fuß – ich prüfe die Lichtreaktion der Augen, schaue in Ohren, Mund-Rachenraum, höre auf Herz und Lunge, taste den Bauch ab, klopfe die Wirbelsäule ab, prüfe Beweglichkeit und Kraft sowie Reflexe der Arme und Beine, lasse Sie Koordinationstests wie den Rhomberg-Stehversuch, den Fingernaseversuch und den Ferse-Schienbeinkanteversuch, mache einen sog. „Flüstertest“, um Ihr Hörvermögen zu prüfen (sie sitzen mit dem Rücken zu mir und ich flüstere Ihnen aus 2m Entfernung zu, Sie müssen wiederholen), messe Ihren Blutdruck und die Herzfrequenz, danach wird Ihre Körpergröße gemessen und Ihr Körpergewicht gewogen – last, but not least folgt der Sehtest aus 6m Entfernung.
3) DER ABSCHLUSS DES GUTACHTENS
Die Papiere werden fertig gemacht und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Fällt das Gutachten positiv aus, verbleibt ein Exemplar in unseren Akten, ein Original erhalten Sie zur Vorlage bei der Behörde.
Fällt das Gutachten leider negativ aus, verbleibt das Original bei mir, Sie erhalten eine Überweisung zum Amtsarzt, und das Ergebnis wird – dies ist Vorschrift – umgehend an die Behörde weitergeleitet. (Weitergeleitet wird lediglich das Ergebnis – etwaige Diagnosen unterliegen natürlich der Schweigepflicht, und gehen NUR den Amtsarzt etwas an).
Den Amtsarzt dürfen Sie frei wählen; es empfiehlt sich jedoch derjenige im Heimatbezirk – falls man öfter vorgeladen wird.
KOSTEN
Die „Führerscheinuntersuchung“ ist keine medizinisch notwendige Untersuchung oder Heilbehandlung und somit eine reine Privatleistung, welche die Krankenkasse NICHT bezahlt.
Für das Gutachten gem. §34FSG wird eine von der Behörde vorgegebene Gebühr verrechnet.
DIESE BELÄUFT SICH AUF
- Für Erstuntersuchungen für die Führerscheingruppe 1 (A,B) €35,-
- Für Erstuntersuchungen für die Führerscheingruppe 2 (C, C/E, D, D/E) €50,-
- Für Folgeuntersuchungen für die Gruppe 2 €30,-
- Fällt die Untersuchung negativ aus, wird für Sie jeweils die Hälfte des o.g. Betrages fällig.